EAG

„Jetzt muss der Ausbau der Energie-Infrastruktur Priorität haben!“

Was muss passieren, damit Österreich bis zum Jahr 2030 nur noch von Strom aus nachhaltigen Energiequellen betrieben werden kann? Experte Peter Koren erklärt im Interview, was wirklich wichtig ist.

Wie gelingt es uns, bis ins Jahr 2030 Österreich zu 100 Prozent mit erneuerbarem Strom zu versorgen? Um genau diese Frage dreht sich seit geraumer Zeit sehr viel in ganz Europa. Und natürlich auch in Österreich. Diese aus dem sogenannten „Green New Deal“ der EU abgeleitete Vorgabe ist schließlich keine Steilvorlage, sondern vielmehr ein Kraftakt, der vor uns liegt.

Das EAG löst das bisherige Ökostromgesetz ab. Das heißt, die Darstellung, dass jetzt etwas ganz Neues entstanden ist, ist ein bisschen einseitig.

Peter Koren, Vize-Generalsekretär der IV

Schließlich sind viele Industriebereiche, allen voran jene, die viel Energie benötigen, von gut kalkulierbaren Strompreisen und einem konstant leistungsstarken Stromnetz abhängig. Wie also sehen die großen ArbeitgeberInnen des Landes die gezielte Hinwendung zu nachhaltiger Energieerzeugung?

WAS STEHT IM EAG?

Mit dem Erneuerbare Ausbaue Gesetz (EAG) wird geregelt, wie man das Ziel erreichen kann, dass Österreichs Strombedarf bis zum Jahr 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden kann. Das bedeutet, es müssen 27 Terawattstunden an zusätzlicher Stromerzeugungskapazität notwendig sein. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 11 TWh aus Photovoltaik
  • 10 TWh Wind
  • 5 TWh Wasserkraft
  • 1 TWh Biomasse

Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), postulierte dazu kürzlich in einem Gastkommentar im Magazin „Trend“: „Die Industrie bekennt sich zum Klimaschutz, sie ist schon längst nicht mehr Teil des Problems, sondern Teil der Lösung.“ Dennoch sieht man die Angelegenheit nicht durch die rosarote Brille. Peter Koren leitet als Vize-Generalsekretär in der Industriellenvereinigung die Bereiche Klima, Infrastruktur, Transport, Ressourcen & Energie. Als ausgewiesener Experte ortet er in den Inhalten des aktuellen EAGs sowohl Licht als auch Schatten. Das hat uns natürlich neugierig gemacht.

EAG Peter Koren
Als Experte für die Bereiche Klima, Infrastruktur, Transport, Ressourcen & Energie sieht Peter Koren den vorgelegten Gesetzesentwurft als ersten Schritt von vielen notwendigen. Foto: Alexander Müller

Im heuer beschlossenen Erneuerbare Ausbau Gesetz, kurz EAG geht es viel um das Thema Strom. Salopp gefragt: Warum ist das Thema Grünstrom in der Industrie ein so sensibles?

Peter Koren: Um verständlich zu machen, wie wir in der Industrie das Thema Energie, Klima und Umwelt sehen, muss ich kurz ausholen: Innerhalb der Industriellenvereinigung gibt es drei große sogenannte Anspruchsgruppen, die dieses Thema allesamt besonders intensiv betrifft. Das ist einmal klarerweise die energieintensive Industrie, also die Zement-, Stahl-, Papier- und die chemische Industrie. Unternehmen aus diesen Sparten haben einfach einen sehr hohen Energieverbrauch, für sie ist das Thema in seiner ganzen Breite ein relevanter Wettbewerbsfaktor. Damit meine ich, was die Verfügbarkeit, die Versorgungssicherheit und die Leistbarkeit von möglichst ökologisch erzeugter Energie betrifft. Dann ist hier die zweite Gruppe der Energieversorger wie Verbund, OMV und die Landesenergieversorger. Und die dritte große Anspruchsgruppe ist die, wie ich sage, Ausstatterindustrie, also jene Betriebe, die Windräder, Photovoltaikanlagen (PV) und dergleichen produzieren. Wir müssen darauf achten, die Bedürfnisse dieser drei Bereiche unter einen Hut zu bringen.

Das klingt danach, als würde es da genug Potenzial für Spannungsfelder innerhalb der Industrie geben …

Das ist kein neues Spannungsfeld. Schließlich hat das EAG das bisherige Ökostromgesetz abgelöst. Das heißt, die Darstellung, dass jetzt etwas ganz Neues entstanden ist, ist ein bisschen einseitig. Schon seit 2003 gibt es entsprechende Förderungen für Ökostromanlagen. Deshalb existieren bereits viele Windräder, Biomasse-, Biogas-, Photovoltaikanlagen und Kleinwasserkraftwerke. In diesen 17 Jahren wurden über acht Milliarden Euro an Förderungen für den Bereich Erneuerbare Energien ausgeschüttet. Und wir von der Industrie haben, wenn es ein Fördersystem gibt, immer die Effizienz im Auge. Das heißt: Unser Bestreben war und ist bei der Gesetzentscheidung, dass mit den eingesetzten Fördermitteln möglichst effizient umgegangen wird. Kurz gesagt: Uns ist es besonders wichtig, dass am Ende möglichst viel erneuerbare Energie herauskommen.

Das hat wohl den Hintergrund, dass nur so ein möglichst geringer Strompreis erzielt werden kann, oder?

Natürlich haben wir die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im Auge! Und das ist insofern auch sehr wichtig, weil ich bemerkt habe, dass viele oft dem Irrtum erliegen, diese Fördergelder kämen aus öffentlichen Geldern. Dem ist aber nicht so! Diese nun beschlossenen neuerlichen zehn Milliarden Euro kommen einfach eins zu eins auf die Stromrechnung drauf. Diese nun beschlossene wirklich hohe Summe wird von uns allen, den StromzahlerInnen, bezahlt – also von der Industrie, den Klein- und Mittelbetrieben und den privaten Haushalten. Diese drei Zahlergruppen müssen also in den kommenden zehn Jahren pro Jahr eine Milliarde Euro aufbringen. Und deshalb ist es aus unserem Blickwinkel – und da meine ich jetzt nicht nur die Industriesicht – nur ratsam, wenn wir fordern, dass die Mittel möglichst effizient eingesetzt werden. Wenn das Gesetz also vorgibt, dass wir bis 2030 unseren Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen beziehen, dann muss sichergestellt sein, dass mit dem eingesetzten Geld dieses Ziel auch erreicht werden kann. Deshalb haben wir auch sehr stark darauf gedrängt, dass es diese Milliardenbegrenzung im Sinne der ZahlerInnen auch gibt.

Mit Erfolg. Im EAG ist verankert, dass pro Jahr maximal eine Milliarde Euro an Fördermittel ausgeschüttet werden kann. Aber wären wir nicht schneller im Ausbau der Erneuerbaren, wenn es hier keine Deckelung gäbe?

Es gibt ein gutes Beispiel, warum das so wichtig ist: Deutschland. Das dort beschlossene Gesetz  hat niemals eine Begrenzung enthalten. Das Resultat: Es wurde zu wenig auf die Effizienz der eingesetzten Geldmittel geachtet, und die Stromkosten sind in Deutschland durch die Decke gegangen. Sie sind heute um ein Vielfaches höher als in Österreich. Genau daraus haben wir für Österreich gelernt. Ein weiterer Punkt, der uns im Bezug auf die Erneuerbaren besonders wichtig ist, sind die hinzukommenden volatilen Erzeugungsformen, also Wind und Photovoltaik. Hier braucht es einfach sehr viel Ausgleichsenergie für die Zeiten, in denen kein Wind weht und keine Sonne scheint. Sonst wird es in unserem schönen Österreich nämlich plötzlich sehr finster!

EAG
Wie kann man trotz volatiler Energieerzeuger wie Windkraft oder Photovoltaik das Stromnetz stabil halten? Die im EAG berücksichtigen Pumpspeicherkraftwerke sind zumindest Teil der Lösung.Foto: Adobe Stock | Mike Mareen

Stichwort Blackout: Dieses Szenario wird von den meisten Menschen als kaum realistisch wahrgenommen. Eine Fehleinschätzung?

Am 8. Jänner dieses Jahres sind wir nur haarscharf an einem Blackout vorbeigeschrammt. Ich bin auch im Aufsichtsrat der APG, das ist die Verbund-Netztocher, die Hochspannungsleitungen betreibt. Ohne deren Know-how hätten wir in Europa wohl einen flächendeckenden Blackout gehabt. Eben das muss man bei den Erneuerbaren immer mitdenken – dass wir Back-up-Energie brauchen. Großes Aber: Strom ist in großen Mengen leider sehr schwer speicherbar. Doch wir in Österreich sind in der glücklichen Lage, dass wir mit den Pumpspeichern in den Alpen eine sogenannte grüne Batterie haben: eine großflächige Möglichkeit, indirekt Energie zu speichern. Deshalb haben wir auch sehr darauf gedrängt, dass im Rahmen des Ausbaus der Erneuerbaren nicht nur PV und Windkraft gefördert werden, sondern auch Wasserkraft als Ausgleichsenergielieferantin hinzukommt. Das ist auch im EAG verankert.

EAG Peter Koren
Peter Koren fordert: „Im nächsten Schritt muss also der Ausbau der Energie-Infrastruktur Priorität haben. Das ist definitiv die nächste Steilvorlage für die politische Umsetzung. Dazu ist ein ,Verfahrensbeschleunigungs-Paket’ dringend erforderlich.“Foto: Alexander Müller

Noch ausstehend ist die Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) und die Erstellung eines Erneuerbaren Gasgesetzes (EGG). Was erwartet die Industrie hier?

Positiv ist, dass bereits im EAG für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas und für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas Investitionszuschüsse vorgesehen sind. Wir gehen aber auch davon aus, dass fossiles Gas auf jeden Fall mittelfristig für die Ausgleichsenergie zur Verfügung stehen muss.

Grundsätzlich klingt das alles recht sinnvoll. Was könnte das Erreichen der Ziele bis 2030 aus Ihrer Sicht wirklich gefährden?

Etwas salopp formuliert: Das Geld sollte nun beim Erneuerbaren-Ausbau nicht der begrenzende Faktor sein. Das hat einen einfachen Grund: Zusätzlich zu den Förderung gibt es sehr viele Leute, die an Energiegemeinschaften interessiert sind und selbst aktiv werden oder Geld gewinnbringend in Windparks oder PV-Anlagen investieren. Gerade in Zeiten einer Null-Zins-Politik liegt es auf der Hand, dass hier vom privaten Sektor investiert wird. Ich denke, der begrenzende Faktor wird eher die Anlagengenehmigung sein. Wir haben jetzt schon Bürgerinitiativen bei Windkraftwerken. Wir haben das Thema, dass es sich daran spießt, PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu errichten. Wir haben bei jedem Wasserkraftwerk Widerstandsgruppen. Diese Tatsachen werden die begrenzenden Faktoren sein.

Es muss uns allen klar sein, dass wir starke Netze brauchen, um den Strom abzutransportieren, sei es von den Windrädern im Burgenland oder den Speicherkraftwerken im Westen des Landes. Im nächsten Schritt muss also der Ausbau der Energie-Infrastruktur Priorität haben.

Peter Koren, Vize-Generalsekretär der IV

Heißt das, dass die Politik gefragt ist, um möglichst viel und gute Aufklärungsarbeit bei der Bevölkerung zu leisten?

Ja. Wenn die Politik schon sagt, dass es mehr Förderungen in diesem Bereich gibt, dann braucht es auch die Politik, wenn es um das konkrete Projekt geht, wenn mit den BürgerInnen ein Dialog geführt werden muss. Es braucht eine Politik, die sich bis zum letzten Detail des Erneuerbaren-Ausbaus und somit zur Klimaneutralität bekennt. Hier fordern wir konkret die politische Verantwortung ein, bei Genehmigungsverfahren unterstützend zu agieren. Sonst werden wir die Ziele nicht erreichen.

Was kann die Politik da aber konkret machen?

Es wäre sinnvoll, mit modernen Kommunikationstools auf die Betroffenen zuzugehen. Und man muss daran arbeiten, die Zeiten der Genehmigungsverfahren einschätzbar zu machen, sonst kommt es einfach nicht zur Realisierung von Projekten. Und da meine ich nun nicht nur die Energieerzeugungsanlagen, sondern auch die so wichtige Energie-Infrastruktur. Der Bau der 380-kV-Leitung in der Steiermark hat über 20 Jahre gedauert! In Salzburg wurde das aktuelle 380-kV-Projekt zur Umweltverträglichkeitsprüfung bereits 2012 eingereicht. Mit solchen Vorlaufzeigen wird das alles nicht funktionieren.

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Wenn mehr Strom produziert werden soll, braucht es auch ein leistungsstärkeres Stromnetz. Dessen Ausbau läuft derzeit aber noch schleppend. Und im EAG fehlt es laut Peter Koren an ausreichend Ansätzen, das zu ändern.Foto: Adobe Stock | Zhao jiankang

Wird dieser Aspekt im EAG überhaupt berücksichtigt?

Es gibt bisher zu wenig Ansätze, wie das beschleunigt werden kann. Aber es muss uns allen klar sein, dass wir starke Netze brauchen, um den Strom abzutransportieren, sei es von den Windrädern im Burgenland oder den Speicherkraftwerken im Westen des Landes. Im nächsten Schritt muss also der Ausbau der Energie-Infrastruktur Priorität haben. Das ist definitiv die nächste Steilvorlage für die politische Umsetzung. Dazu ist ein „Verfahrensbeschleunigungs-Paket“ dringend erforderlich.

Abschließend: Was ist Ihr Resümee des EAG?

Es ist gut und wichtig, dass wir jetzt Rechtsicherheit haben. Das ist wichtig für die AnlagenbetreiberInnen, also die, die das aufbauen werden, die FördernehmerInnen. Es ist wichtig, dass wir eine Kostenbegrenzung integriert haben, damit die ZahlerInnen kalkulieren können, welche Mehrkosten auf sie zukommen. Sehr positiv sehen wir, dass jetzt auch das Thema Wasserstoff in die Gänge kommt. Herausforderungen hingegen sehen wir noch bei den Aspekten Blackoutvermeidung, Verfahrensbeschleunigung, Umweltverträglichkeitsprüfung und Schaffung von Akzeptanz in der Bevölkerung. Aber man kann schon sagen: Das ist jetzt einmal ein Schritt. Aber einer, der infolge mindestens zwei oder drei weitere Schritte erfordert!

ZUR PERSON

Ing. Mag. Peter Koren ist Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV). Außerdem ist er innerhalb der IV als Bereichsleiter für die Themen Klima, Infrastruktur, Transport, Ressourcen & Energie verantwortlich. Zusätzlich ist der 1969 geborene Steirer in folgenden Funktionen tätig:

  • Seit 2018 Universitätsrat, Uni Graz
  • Seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrates der Verbund‐Austrian Power Grid (APG), seit 2014 Stv. Vorsitzender
  • Seit 2009 Mitglied des Vorstandes Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ)
  • Seit 2006 Mitglied des Energie‐Lenkungsbeirates beim BMK

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