Teuerungen

Fünf Maßnahmen gegen die Teuerungen

Überhitzte Inflation, kalte Progression, Energiekrise und Krieg: Angesichts dieser Teuerungskulisse werden die Rufe nach einer wirksamen Entlastung für die Bevölkerung und Unternehmen immer lauter. Jetzt liegt ein Forderungskatalog vor.

Die wirtschaftliche Großwetterlage bleibt durch massive Teuerungen, den Konflikt in der Ukraine und die Spätfolgen der Pandemie anhaltend angespannt. ExpertInnen sprechen mittlerweile von einer „ökonomischen Zeitenwende“. Tatsächlich hat die Inflation mit zuletzt 7,2 Prozent (April) den stärksten Anstieg seit vierzig Jahren erreicht. Für Mai könnte dieser Wert auf bis zu acht Prozent klettern.

Für Teile der Wirtschaft wird es durch Sanktionskulissen, durchbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und ausgeräumte Rohstoffmärkte immer schwieriger bis existenzbedrohend. Deshalb fordert die Industrie jetzt spürbare und schnelle Entlastungsmaßnahmen. Sie sollen kostendämpfend wirken und helfen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen zu stabilisieren – und damit Arbeitsplätze im Inland abzusichern. Zusammengefasst sind die Forderungen zu einem Fünf-Punkte-Paket.

1 Kalte Progression abschaffen

Lohnerhöhung? Klingt aufs Erste erfreulich. Kippt man damit aber in die nächsthöhere Steuerklasse, ist „Schluss mit lustig“. Dann nämlich packt der Staat seine Schneidezähne aus und knabbert Teile des „Mehr“ wieder weg, sodass am Ende ein „Weniger“ auf dem Konto bleibt. Das trifft alle EinkommensempfängerInnen gleichermaßen. Daher fordert die Industrie ein rasches Umsetzen der angekündigten Abschaffung der kalten Progression. „Damit Lohnerhöhungen auch tatsächlich bei den MitarbeiterInnen ankommen und nicht der Staat am meisten davon profitiert“, wird argumentiert.

Konkret soll das einer durchschnittlichen Familie für das heurige Jahr eine Entlastung von 800 Euro bringen. Wobei aber darauf gedrängt wird, dass sämtliche Steuertarifstufen gleichermaßen entlastet werden und es zu keiner Umverteilung kommt. Denn das obere Fünftel der EinkommensempfängerInnen (entspricht Bruttoeinkommen von 3.400 Euro) zahlt bereits jetzt 77 Prozent des Lohn- und Einkommensteueraufkommens.

2 Strompreiskompensation umsetzen

Unternehmen, die besonders viel Energie für ihre Produktionsprozesse benötigen, sind aktuell von den exorbitanten Kostensteigerungen auf dem Energiemarkt besonders betroffen. In 14 Ländern der EU hat man deshalb bereits Entlastungsmaßnahmen in Form von Strompreiskompensationen getroffen. In Österreich noch nicht. Daraus folgt ein massiver Standortnachteil, kritisieren die Unternehmen. Gefordert wird daher, diese zielgerichtete Maßnahme auch hierzulande umzusetzen. Das Entlastungsvolumen liegt bei rund 200 Millionen Euro.

3 Lohnnebenkosten senken

Die Forderung der Wirtschaft nach einer Senkung der Lohnnebenkosten ist so alt wie die Ankündigungen der Politik, sie im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft auch umzusetzen. Allein: Passiert ist dahingehend seit Jahren nichts. Im Maßnahmenpaket der Industrie finden sich jetzt zwei Varianten. Entweder man senkt die Unfallversicherungsbeiträge – was zu keiner unmittelbaren Belastung des Bundesbudgets führt. Oder man senkt den DienstgeberInnenbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds – was die Staatseinnahmen senken und damit zu einer Belastung des Budgets führen würde. Fakt bleibt aber, dass eine Entlastung des Faktors Arbeit auch zu einer Ankurbelung der Beschäftigung führen würde.

4 Steuerfreie MitarbeiterInnenprämie ermöglichen

Die enorme Inflationsdynamik sorgt für einen massiven Kaufkraftverlust. Um diese Negativspirale abzubremsen und die Kaufkraft der arbeitenden Menschen zu stärken, wird daher – „baugleich“ zur Corona-Prämie der vergangenen beiden Jahre – eine steuerfreie MitarbeiterInnenprämie in der Höhe von beispielsweise 3.000 Euro urgiert. Damit könnten Angestellte treffsicher entlastet und die Preisstabilität erhöht werden.

5 Behaltefrist umsetzen

Aktuell müssen WertpapierbesitzerInnen für Kursgewinne die Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 Prozent abführen. Eine Behaltefrist würde bedeuten, dass Kursgewinne steuerfrei bleiben, wenn man die Wertpapiere und Fondsprodukte für eine gewisse Zeit nicht verkauft. Eine derartige Regelung würde den Aktien- und Anleihemarkt als Säule einer Altersvorsorge attraktiver machen. Die Behaltefrist würde Spekulationen verhindern und den individuellen und privaten Vermögensaufbau für die Pension abseits staatlicher Versorgungsmodelle fördern – und Letztere entlasten.

Credits Artikelbild: adobe stock | Wutzkoh

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