Geschäftsform

Sprichst du schon Unternehmerisch?

Ein Konzern ist groß, eine Firma klein und eine Holding irgendwas dazwischen, oder? Tatsächlich kommen uns täglich unterschiedliche Begriffe aus dem Wirtschaftslexikon unter, die wir eher deuten als wirklich verstehen. Denn welche Geschäftsform steht eigentlich für was? Das hat uns jetzt so gewurmt, dass wir den Recherchemotor angeworfen haben.

Eines gleich vorweg: In Österreich ein Unternehmen zu gründen, könnte wirklich leichter sein, als es gerade ist. Wenigstens ein EPU kann man inzwischen per Mausklick und wirklich online gründen. Aber, Preisfrage: Was bitte ist ein EPU? Gut, dass diese Abkürzung für „Ein-Personen-Unternehmen“ steht und somit für die kleinste Form einer Unternehmung, das hat sich inzwischen wohl wirklich fast überall herumgesprochen. Mit den anderen, größeren Geschäftsformen sieht die Sache aber definitiv anders aus. Wie definiert sich der Begriff „Konzern“? Wie die rechtliche Ausprägung einer „Holding“? Spontan gefragt, waren wir gleich einmal überfragt. Aber zum Glück gibt es Expertinnen und Experten, die uns die Sache erklären können. Wir haben mitgeschrieben:

Geschäftsform 1: Das Unternehmen

Einer der wohl am häufigsten verwendeten Begriffe: das Unternehmen. Grundlegend handelt es sich dabei um eine rechtlich-organisatorisch auf Dauer angelegte Wirtschaftseinheit. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz leicht zu verstehen. Denn einfach ausgedrückt, sind UnternehmerInnen für die Geschäftszahlen zuständig. Sprich: Sie führen Bücher und arbeiten gewinnorientierend.

Ziel ist es mit dem eigenen Unternehmensgegenstand einen Mehrwert für die Kundschaft zu schaffen. Dafür bedarf es aber gut ausgebildete und auch zufriedene MitarbeiterInnen. Und nicht zu vergessen: Eine optimale Kundenpflege. Nur dann können sich Unternehmen auf dem Markt etablieren und auch eine dauerhafte Verbesserung des Gewinns erzielen. Die eigenen wirtschaftlichen Leistungen werden dabei auf dem Markt angeboten und im besten Fall auch nachgefragt. Unternehmen sind auf keinen bestimmten Ort angewiesen, denn je nach Größe kann die Produktion der Ware auch an mehreren Standorten erfolgen. Stichwort Größe: Mitarbeiteranzahl, Umsätze und Eigenständigkeit machen den Unterschied zwischen Klein- und Mittelunternehmen, sogenannten KMUs, aus.

Geschäftsform 2: Der Konzern

Unternehmen können sich in Form eines Konzerns auch zu echten Teamplayern entwickeln. Von diesem ist erst dann die Rede, wenn sich mindestens zwei Unternehmen zusammenschließen. Ein Fakt hat uns dabei aber echt zum Staunen gebracht: Von einem Konzern ist bereits dann die Rede, wenn 250 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind – eine viel geringere Anzahl an Beschäftigten als erwartet. Also: Neben Großkonzernen mit unzähligen Mitarbeiterinnen zählen auch recht kleine und überschaubare Unternehmen zur Kategorie Konzern.

Geschäftsform
Österreich kann mit sehr erfolgreichen Konzernen überzeugen – auch über die rot-weiß-roten Grenzen hinaus. Wie etwa mit dem führenden Technologiekonzern Andritz AG.Foto: Adobe Stock | Amixstudio

Der Zusammenschluss der Unternehmen erfolgt unter einheitlicher Leitung – es gibt also ein übergeordnetes Unternehmen (aber dazu unter dem Begriff „Holding“ mehr). Verbundene Unternehmen, auch Konzernunternehmen genannt, sind wirtschaftlich miteinander verbunden – juristisch gesehen sind sie aber völlig unabhängig. Konzernbildungen fokussieren vor allem die Verbesserung der Unternehmensstrategie und die Maximierung des Unternehmensgewinnes – und das sollte mithilfe gemeinsamer und einheitlicher Konzepte erreicht werden. Rot-weiß-rotes Beispiel für einen erfolgreich laufenden Konzern: der Technologiekonzern Andritz AG.

Geschäftsform 3: Die Holding

Achtung: Verwechslungsgefahr! Häufig werden die Begriffe Holding und Unternehmen synonym verwendet. Doch auch hier gibt es einige kleine, aber nicht unwesentliche Unterschiede. Abgeleitet vom englischen Wort „holding“, was so viel wie „haltend“ oder „innehabend“ bedeutet, hält eine Holding Geschäftsanteile an einem untergeordneten Unternehmen, dem Konzern.

Daher werden Holdings oft auch als Dach- oder Muttergesellschaft, die Unternehmen als Tochtergesellschaften bezeichnet. Holdings machen auch vor unserer Hauptstadt nicht halt: Die Wien Holding zum Beispiel vereint rund 75 Unternehmen – darunter etwa die Tochtergesellschaft Wiener Stadthalle.

Geschäftsform 4: Der Betrieb

Als Betrieb gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet. Kurz gesagt: Ein Betrieb ist Ort der Leistungserstellung. Mithilfe technischer oder immaterieller Mittel verfolgen ArbeitgeberInnen gemeinsam mit ArbeitnehmerInnen einen gewissen arbeitstechnischen Zweck – und zwar die Erzeugung von Wirtschaftsgütern oder die Erbringung von Dienstleistungen.

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Bergbau und Co.zählen zur Kategorie der Betriebe – genauer gesagt handelt es sich dabei um Produktionsbetriebe.Foto: Adobe Stock | Peruphotoart
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Dienstleistungen wie etwa Versicherungsanstalten hingegen werden auch Dienstleistungsbetriebe genannt.Foto: Adobe Stock | REDPIXEL

Ebenso kann bei einem Betrieb nach Zweck unterschieden werden: zwischen einem Produktionsbetrieb, wie etwa dem Bergbau, und einem Dienstleistungsbetrieb, wie einer Versicherungsanstalt. Auch hier spielt die Größe des Betriebs eine zentrale Rolle. Demnach wird zwischen Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetrieben unterschieden. Produktionsstätten großer Industrieunternehmen werden auch Werk oder Fabrik genannt.

Geschäftsform 5: Die Firma

„Bist du heute in der Firma?“ Ein Satz, den man recht oft hört, der aber tatsächlich gar keinen Sinn macht. Denn eine Firma ist eigentlich nichts anderes als der eingetragene Name eines Unternehmens im Firmenbuch. Unter diesem betreiben UnternehmerInnen Geschäfte und geben ihre Unterschrift ab.

Die Firma hat also nichts mit Produktion oder Geschäftszahlen zu tun, sondern soll den Außenauftritt des Unternehmens verbessern. Mit dem optimalen Namen können sich Unternehmen von der Konkurrenz abheben und neue Kundschaft anlocken. Jedoch darf der Kreativität bei der Namenssuche nicht immer freien Lauf gelassen werden: Irreführung der KundInnen ist nicht erlaubt.

Geschäftsform 6: Die Gesellschaftsform

Dieser Begriff beschreibt die Rechtsform, unter der ein Unternehmen gegründet wird. Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck, können sie eine Gesellschaft gründen. Neben Einzelunternehmen stehen also noch weitere Gesellschaftsformen für die Unternehmensführung zur Verfügung. Auch zwischen diesen bestehen wieder einige Unterschiede, wie etwa bei den Gründungsmodalitäten, der Haftungsstruktur oder auch der Versicherung.

Wer also ein Unternehmen gründen möchte, sollte sich zuerst über Pro und Contra der einzelnen Gesellschaftsformen informieren. Zu diesen zählen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), Stille Gesellschaft (StGes) und die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Gen).

Lichtblick

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